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Steuerarten

Zündwarensteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Zündwarensteuer war eine Verbrauchsteuer, welche es in Deutschland ab dem Jahre 1909 gab. Im Jahre 1981 wurde diese wieder abgeschafft. Man hatte erkannt, dass der Verwaltungsaufwand zur Berechnung dieser Steuer zu hoch war und dem Staat keinen wirklichen Mehrwert brachte. Zur Steuervereinfachung wurde sie dann nicht mehr erhoben, weil man sah, dass es sich lediglich um eine Bagatellsteuer handelte.

Als im Jahre 1909 diese Steuer eingeführt wurde, dienten die Länder Frankreich und Russland dem damaligen Reichstag als Vorbilder. Dort gabe es bereits eine Zündwarensteuer. Neben der üblichen Tabaksteuer (genaueres siehe Tabaksteuer) diente die Zündwarensteuer separat zur Besteuerung der Zündmittel. Zunächst bezog sich diese Steuerart auf die Besteuerung von Zündhölzern (Streichhölzern) und Spänen. Neuartige Feuerzeuge und Zündsteine wurden am 1919 ebenfalls mit der Zündwarensteuer besteuert.

Da sich im Laufe der Jahre automatische Zentralheizungen verbreiteten und zudem die Einwegfeuerzeuge immer beliebter wurden, führte das dazu, dass das Steueraufkommen sich erheblich verringerte. Das bedeutete dann letztendlich das Aus dieser Steuerart im Jahre 1981.


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