Die Wertpapiersteuer ist eine Steuerart, die längst der Vergangenheit angehört. Sie ist eine bereits abgeschaffte Steuer.
Damals wurde der Erwerb von Schuldverschreibungen versteuert. Aus diesem Grunde war die Wertpapiersteuer eine Verkehrsteuer auf den Kapitalverkehr, also eine Verkehrs- und Verbrauchssteuer.
Finanzmarktpolitische Gründe sorgten letztendlich dafür, dass die Wertpapiersteuerwurde per Gesetz (Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes vom 25. 3. 1965) im Jahre 1965 aufgehoben wurde.
Sie ist damit eine bereits längst vergessene Steuerart.