Mit der Entstehung der ersten Versicherungsgesellschaften im 18. Jahrhundert wurde auch die sogenannte Versicherungssteuer erstmalig erhoben. Seit 1913 ist diese in ein System eingeführt und wird seither einheitlich geregelt.
Versicherungsprämien und Beiträge zu Versicherungen werden dabei versteuert, wobei sämtliche Versicherungen, von der Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur Brillen - Zusatzversicherung steuerpflichtig sind. Die gesetzliche Sozialversicherung, private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen sind von der Versicherungssteuer befreit. Das Versicherungsunternehmen hat die Abgabe an den Fiskus abzugeben. Die Höhe beträgt in den meisten Fällen 15 % des Versicherungsentgeltes, jedoch auch hier sind Ausnahmen möglich. Auf eine Seeschiffskaskoversicherung werden beispielsweise 2% fällig.