Tonnagesteuer ist ganz genau genommen keine eigenständige Steuer, sondern eine Methode, den Gewinn aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr pauschal zu ermitteln. Man spricht daher in diesem Zusammenhang auch von der Tonnagegewinnermittlung. Dies Grundlage für die Gewinnermittlung ist die Nettoraumzahl, also die Größe des Schiffes. Sie wurde 1998 mit dem Seeschiffahrtanpassungsgesetz eingeführt.