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Steuerarten

Teesteuer

Definition und Erklärung

Die Teesteuer ist eine schon sehr alte Steuer, die bis in die Song-Dynastie des alten Chinas zurückreicht. Besteuert wird damit, wie der Name schon verrät, Tee. Es handelt sich hierbei um eine Verbrauchsteuer.

In Deutschland gab es diese Steuer erstmals im 17. Jahrhundert. Das Teesteuergesetz vom 30. Juli 1953 machte diese Steuer zu einer Bundessteuer. 1993 wurde diese Bagatellsteuer in Deutschland abgeschafft. 1993 nahm der Fiskus gerade einmal 6 Millionen Deutsche Mark mit dieser Steuer ein.


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