Steuerarten
Tanzsteuer
Definition und Erklärung
Die Tanzsteuer gibt es bereits seit dem 19. Jahrhundert und ist eine Unterkategorie der Vergnügungssteuer. Diese Steuer wird auf öffentliche Tanzveranstaltungen erhoben, die Eintritt kosten oder anderweitig Einnahmen generieren. Der Veranstalter einer solchen Veranstaltung ist verpflichtet, die Steuer an die zuständige Gemeinde abzuführen.
Die Höhe der Tanzsteuer sowie ihre Erhebung unterliegt den Regelungen der jeweiligen Gemeinde. In Deutschland entscheiden die Kommunen autonom, ob sie die Steuer anwenden und wie diese gestaltet wird. Dadurch gibt es bundesweit unterschiedliche Regelungen: In manchen Gemeinden wird sie erhoben, während sie in anderen abgeschafft oder nie eingeführt wurde.
Es gibt zwei gängige Modelle für die Berechnung der Tanzsteuer:
1. Flächenpauschale: Hierbei wird ein fester Betrag pro 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche angesetzt.
2. Prozentsatz: Alternativ wird ein bestimmter Prozentsatz der Einnahmen aus dem Kartenverkauf oder anderen Eintrittsgeldern als Steuer berechnet.
Die Tanzsteuer wird oft kontrovers diskutiert, da sie einerseits eine wichtige Einnahmequelle für Gemeinden darstellt, andererseits aber auch als Belastung für Kultur- und Veranstaltungsbetriebe gesehen wird. Insbesondere kleinere Veranstalter argumentieren, dass die Steuer ihre Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität einschränken kann.
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