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Steuerarten

Tanzsteuer

Definition und Erklärung

Die Tanzsteuer gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. Sie ist ein Teil der Vergnügungssteuer. Diese Steuer wird auf öffentliche Tanzveranstaltungen erhoben. Der Veranstalter einer Tanzveranstaltung muss sie an die Gemeinde abführen. Die Gemeinden entscheiden letztendlich selbst, ob sie diese Steuer erheben oder nicht. In Deutschland ist dies recht unterschiedlich. Jede Gemeinde geht damit anders um.

Es gibt zwei verschiedene Arten der Abrechnung der Tanzsteuer. Entweder wird eine Pauschale pro 10 qm Veranstaltungsfläche genommen oder ein Prozentsatz der verkauften Karten als Steuer berechnet.


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