Der Stabilitätszuschlag war eine Abgabe in Höhe von 10 Prozent der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer in Deutschland. Entrichten mussten diese Steuer all diejenigen, die ein Jahreseinkommen von mehr als 24.000 DM (Ledige) bzw. 48.000 DM (Verheiratete) im Zeitraum vom 01.07.1973 bis 30.06.1974 hatten.
Der Stabilitätszuschlag wurde von der Bundesregierung im Rahmen eines umfassenden Stabilitätsprogramms am 09.05.1973 gesetzlich verabschiedet. Mit diesem Zuschlag wurden Einnahmen von insgesamt 3.462 Milliarden DM generiert. Diese flossen auf ein Sonderkonto bei der Bundesbank und wurden in den Jahren 1974 und 1974 zur Rezessionsbekämpfung eingesetzt.