Schon im Mittelalter wurden in Deutschland auch Spielgeräte wie z. B. die Spielbretter in Nürnberg besteuert. Nach französischem Vorbild wurden 1714 in Preußen auch Stempelabgaben auf Spielkarten eingeführt.
1838 wurden diese Stempelabgaben durch eine reine Stempelsteuer, eine Urkundensteuer in der Form einer behördlichen Abstempelung der Spielkarten ersetzt. Dabei handelte es sich damals um eine Landessteuer. Später wurde diese Steuer per Reichsgesetz vom 3. Juli 1878 auf das Reich übertragen. Das Reichsspielkartensteuergesetz vom 10. September 1919 machte die Spielkartensteuer zu einer Verbrauchsteuer, welche 1949 auf den Bund überging.
Die Spielkartensteuer wurde aus Gründen der Steuervereinfachung und aus dem Grund, dass die Erträge aus dieser Steuer nur sehr gering waren, Anfang 1981 per Gesetz wieder abgeschafft.