Der Solidaritätszuschlag, im Volksmund auch "Soli" genannt ist eine Ergänzungsabgabe der Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Nach Art. 106 Absatz1 Nr. 6 des Grundgesetzes stehen die Einnahmen dieser Steuer alleine dem Bund zu.
Der Solidaritätszuschlag wurde in den 90er Jahren aufgrund der Wiedervereinigung Deutschlands eingeführt, um damit den Aufbau in den neuen Bundesländern der ehemaligen DDR zu finanzieren. Heute ist diese Steuer mittlerweile politisch sehr umstritten. Es gibt Forderungen, den Solidaritätszuschlag wieder abzuschaffen.