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Steuerarten

Schaumweinsteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Schaumweinsteuer gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahre 1902. Sie diente seinerzeit der Finanzierung des Flottenbauprogrammes, welches Kaiser Wilhelm II. für die deutsche Kriegsmarine aufgelegt hatte. Im Jahre 1933 wurde die Schaumweinsteuer vorübergehend abgeschafft, um die Auswirkungen der verheerenden Weltwirtschaftskrise auf Deutschland zu überwinden.

Im Jahre 1939 wurde die Schaumweinsteuer allerdings wieder eingeführt, da mit ihr besonders der Ausbau der deutschen U-Boot-Flotte finanziert werden sollte. Besteuert werden heute alle Schaumweine in Sektflaschen mit Sektkorken und Haltedraht am Korken; bestimmte Getränke, die auch bei plus 20 Grad Celsius durch ihren Kohlendioxidgehalt einen Überdruck von 3 bar besitzen; Weine aus frischen Weintrauben; mit Alkohol angereicherter Wen und Traubenmost; Wermutwein und Weine, die mit Pflanzen oder mit jeweils anderen Stoffen gezielt aromatisiert worden sind; gegorene Getränke wie beispielsweise Met oder Apfelwein oder Birnenwein.

Die Schaumweinsteuer wird bereits beim Hersteller oder Importeur der entsprechenden Getränke erhoben. Die Schaumweinsteuer ist eine Steuer des Bundes. Ihre Höhe beträgt beispielsweise bei Qualitätsschaumwein 136 Euro pro Hektoliter. Enthält das Getränk jedoch weniger als 6 % Alkohol, so beträgt die entsprechende Schaumweinsteuer 51 Euro je Hektoliter. Die Schaumweinsteuer ist eine Spezialsteuer, die in der Bundesrepublik Deutschland die Branntweinsteuer ersetzt.


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