Unter der Salzsteuer versteht man eine Verbrauchssteuer auf Kochsalz. In Deutschland gibt es die Salzsteuer seit dem 1. Januar 1993 nicht mehr.
Besteuert wurde damals lediglich Salz zum persönlichen Genuss. Anderes Salz, welches z. B. bei Tierfutter verwendet wurde, war steuerfrei, wenn es vorher vergällt wurde, also eine Veränderung des natürlichen Geruchs, Geschmacks oder Aussehens des Salzes durch die Zufügung von Hilfsstoffen erfolgte.