Die Rennwettsteuer, Lotteriesteuer und Sportwettsteuer geht bis auf das Jahr 1881 zurück.
Zu der damaligen Zeit wurden bei Lotterien, die es schon seit dem 15. Jhd gab, in Form einer Stempelabgabe Steuern erhoben. Zehn Jahre später erfolgte auch die Besteuerung von Wettscheinen auf Pferderennen in gleicher Art und Weise. DSe Rennwettsteuer in der heutigen Form gibt es seit 1922. Mit dem Ende des 2. Weltkrieges wurden zudem Fußballwetten erlaubt, wo man einen weiteren Bereich für diese Art der Besteuerung fand.
Steuerpflichtig hinsichtlich dieser Steuerart sind alle Einsätze auf Sportwetten, Pferdewetten und zudem alle Lotterielose. Abführen muss diese Steuer der Veranstalter.
Die Höhe dieser Steuer beträgt 16 2/3 % der Besteuerungsgrundlage.