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Steuerarten

Körperschaftssteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Körperschaftssteuer zählt zu den wichtigsten Steuerarten der Bundesrepublik Deutschland. Sie berechnet sich nach dem Einkommen einer juristischen Person. Die juristische Person ist das Gegenteil der natürlichen Person, mithin eines einzelnen Menschen. Die juristische Person zeichnet sich dadurch aus, dass viele natürliche Personen sich zu einer rechtsfähigen Gemeinschaft verbinden.

Die Gemeinschaft kann mithin selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Die häufigsten Erscheinungsformen sind der Verein, die Aktiengesellschaft, die Genossenschaft oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Juristische Personen verfolgen in der Regel den Zweck der Gewinnerzielung, sie verfügen somit über ein jährliches Einkommen. Durch die Körperschaftssteuer muss die rechtsfähige Gemeinschaft 15 % ihres jährlichen Einkommens als Steuer an den Staat abtreten. Um das tatsächliche Einkommen einer juristischen Person bestimmen zu können, müssen die Verantwortlichen jedes Jahr eine Körperschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen.

Neben der Körperschaftssteuer müssen die Unternehmen außerdem die separate Einkommenssteuer sowie Gewerbesteuer entrichten. Von der Körperschaftssteuer ausgenommen sind politische Parteien oder gemeinnützige sowie kirchliche Vereine. Die Körperschaftssteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, so dass sie in gleichen Teilen sowohl dem Bund als auch den einzelnen Bundesländern zusteht, Artikel 106 Absatz 3 GG.


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