Das Auto oder das Motorrad gehören ohne Zweifel zum modernen Lebensstandard dazu. Durch die KFZ-Steuer verdient auch der Staat an den motorisierten Gefährten.
Die Berechnung erfolgt nach einem festgelegten Prinzip. Zunächst muss das Fahrzeug in einer Klasse zugeteilt werden. Es bestehen insoweit steuerliche Unterschiede zwischen einem PKW, einem LKW, einem Wohnmobil oder einem Motorrad. § 2 Absatz 1 KraftStG definiert das Fahrzeug als nicht permanent schienengeführtes Kraftfahrzeug und ihre Kraftfahrzeuganhänger.
In einem zweiten Schritt wird der Kraftstoff berücksichtigt. Dieselfahrzeuge werden diesbezüglich anders besteuert als Benziner. Seit dem 01.07.2009 findet auch die CO2-Emission Berücksichtigung. Fahrzeuge, die nach diesem Termin zur Anmeldung gebracht wurden, werden ebenso anhand einer Schadstofftabelle eingeteilt.
Bei älteren Fahrzeugen sollten im Rahmen von Umbaumaßnahmen die Schadstoffklasse gesenkt, um schlussendlich bei der KFZ-Steuer zu sparen.
Halter, die an einer Schwerbehinderung leiden, können zudem eine Steuersenkung oder eine gänzliche Befreiung beantragen. Neben der Kfz-Steuer ist übrigens auch
eine Kfz-Versicherung in Deutschland Pflicht.
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