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Steuerarten

Kaffeesteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Der Kaffee zählt auch in Deutschland als Nationalgetränk. Durch die Kaffeesteuer verdient der Staat gleichwohl am Genuss mit. Wie es einer Steuer geradezu anhaftet, sollen auch durch Kaffeesteuer die Staatsausgaben kompensiert werden. Es werden vom Staat unterschiedliche Steuerbeträge verlangt.

Unterschieden wird zwischen Röstkaffee (2,19 Euro pro 1000 Gramm) sowie löslichem Kaffee (4,78 Euro pro 1000 Gramm). Seit dem 24. August 1953 gilt diese Steuerart im gesamten Bundesgebiet. Die Kaffeesteuer ist ihrer Natur nach eine indirekte Bundessteuer und ferner eine typische Verbrauchssteuer. Die indirekte Steuerschuld kennzeichnet sich dadurch, dass Steuerschuldner und Steuerträger personenverschieden sind.

Im Regelfall steht die Steuerlast in einem Dreiecksverhältnis. Beim Verkauf von Kaffee muss folglich nicht der Endverbraucher, sondern vielmehr der Verkäufer die Steuerlast tragen. Diesen finanziellen Nachteil wird er indes im Regelfall mit dem Endpreis verrechnen. Aufgrund dieser direkten Umverteilung steht auch die Kaffeesteuer regelmäßig in der öffentlichen Kritik.


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