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Steuerarten

Jagd- und Fischereisteuer

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Jagd- und Fischereisteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer, die an die jeweilige Gemeinde zu entrichten ist. Die steuerliche Verteilung an die Gemeinde ergibt sich unmittelbar aus Artikel 106 Absatz 6 GG. Steuerpflichtig ist derjenige, der zur Jagdausübung berechtigt ist.

Jagdausübungsberechtigt sind Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Jagderlaubnisscheininhaber, der Jagdgast sowie Jagdschutzberechtigte. Jeder Stadt- oder Landkreis ist zur Festsetzung der Steuer eigenmächtig befugt.

In manchen Bundesländern wurde die Steuerpflicht für Jagdausübungsberechtigte bereits abgeschafft. Dazu zählen Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen sowie Thüringen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde die Abschaffung der Steuerlast bis zum Jahr 2013 bereits beschlossen.

Die jährliche Steuereinnahme beläuft sich im gesamten Bundesgebiet auf etwa 19 Millionen Euro. Im Vergleich handelt es sich mithin bei der Jagd- und Fischereisteuer um eine sogenannte Bagatellsteuerlast. Im Vergleich zu anderen Steuerarten ist der Ertrag der Jagdsteuer sehr gering. Während sich die Jagdsteuer anhand des Jahresjagdwertes oder nach dem jährlichen Pachtpreis der Jagdfläche bestimmt, wird die Fischereisteuer im Hinblick auf die Fischereibestände berechnet.


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