Die Hypothekengewinnabgabe war ein Instrument des Lastenausgleichs bei der Umstellung von Reichsmark zur Deutschen Mark. Sie lief 1979 aus.
Die Hypothekengewinnabgabe soll den Entwertungsgewinn bei Hypothekenschuldnern (Hauseigentümern) abschöpfen, der beispielsweise durch die Inflation entsteht.
Bereits nach dem Ersten Weltkrieg wurde dieses Steuerinstrument angewandt. Eine Steuernotverordnung und das Geldentwertungsausgleichsgesetz aus den 1920er Jahren verpflichteten die Länder zur Erhebung der Hauszinssteuer (auch "Aufwertungssteuer" oder "Gebäudeentschuldungssteuer" genannt). Ab 1931 wurde diese schrittweise abgesetzt und 1943 abgelöst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das "Gesetz zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich" erlassen. Das Grundpfandrecht wurde im Verhältnis 10:1 umgestellt, wodurch Umstellungsgrundschulden entstanden. Auf diese Umstellungsgrundschulden wurden Zinsen und Tilgungen gezahlt, die 1952 auf die Lastenausgleichsabgaben angerechnet wurden. Damit die Erhebung der Hypothekenausgleichssteuer 1979 beendet werden konnte, wurden von 1972 bis 1979 Abkürzungszuschläge auf die Verbindlichkeiten erhoben, die erst nach 1979 fällig geworden wären.