Die Essigsäuresteuer wurde im Rahmen der damaligen Reichfinanzreform eingebracht. Die Gesetzesvorlage bestand darin, den landwirtschaftlichen Gärungsessig zu schützen. Zunächst war ein Verbot von Verwendung chemisch hergestellter Essigsäure vorgesehen. Dadurch würde es aber eine Verteuerung des Genusmittels geben.
Stattdessen wurde eine Verbraucherabgabe auf Essig erhoben. Aufgrund gemeinsamer Anträge des Essigsäure- und des Gärungesessiggewerbes kam ein Ausgleich der Belastung zustande.
Die Essigsäuresteuer ist wegen ihres geringen Ertrages als Bagatellsteuer abgeschafft worden.