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Steuerarten

Ergänzungsabgabe

Definition und Erklärung

Steuern zahlen ist wie Geld verbrennen Die Ergänzungsabgabe ist eine zusätzliche Einkommen- und Körperschaftssteuer. Der Ertrag steht vollständig dem Bund zu. Der Bund kann ohne Zustimmung des Bundesrates einer Erhöhung der Verbrauchsteuern und der Personalsteuer wählen.

Die Ergänzungsabgabe wurde in den siebziger Jahren abgeschafft. Indirekt gibt es die Ergänzungssteuer immer noch. Zum Beispiel ist der heutige Solidaritätszuschlag eine Ergänzungsabgabe. Der Solidaritätsbeitrag beträgt derzeit 5,5%. In den Jahren 1995, 1996 und 1997 lag der Steuersatz bei 7,5%.

Die Steuer wurde erhoben um die finanziellen Bedürfnisse des Bundes decken zu können. Der Steuersatz lag damals bei 3%. Bei niedrigem Arbeitslohn wird die Abgabe verkürzt oder gar nicht eingefordert. Der Solidaritätszuschlag wurde eingeführt, um die Wiedervereinigung zu finanzieren.


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