Das Energiesteuergesetz hat das Mineralölsteuergesetz abgelöst. Eine Neufassung des Gesetzes war notwendig, um die Umsetzung der Energiesteuerrichtlinien zu ermöglichen.
Die Richtlinien forderten eine harmonisierende Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und anderer Energieerzeugnisse. Im Gesetz wurden fossile Energieträger wie Steinkohle, Braunkohle, Koks und Schmieröle aufgenommen.
Die Besteuerung von Biokrafstoffen wurde auch in dem Gesetz geregelt. Das Gesetz regelt die Besteuerung aller Energiearten. Fossiler Herkunft, aber auch nachwachsende Energieerzeugnisse, Kohlenwasserstoffe und Kraftstoff.
Das Energiesteuergesetz ist eine Verbrauchersteuer und somit eine indirekte Steuer. Zuständig dafür sind die Hauptzollämter. Die Steuersätze unterscheiden zwischen Heizöl und Krafstoffen. Begründung dafür ist, dass mit der Steuer auch Kosten für Straßenbau- und erhalt abgedeckt werden. Wenn man Fahrzeuge mit Heizöl betreibt, macht man sich der Steuerhinterziehung schuldig. Der Treibstoff ist nachträglich zu besteuern. Ausserdem erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Die Energieerzeugnisse bleiben Steuerfrei solange sie in den, von der Finanzleitung, zugelassenen Steuerlager bleiben.