Die Börsenumsatzsteuer ist eine Kapitalverkehrsteuer und wird auf den Umsatz, von Handel mit Wertpapieren erhoben. Als Wertpapiere gelten Schuldverschreibungen, Aktien und Investmentzertifikate. Die Steuer wurde je nach Wertpapierart mit 1% für öffentliche Anleihen und 2,5% vom Kurswert für verzinste Papiere und Aktien berechnet. Im Jahr 1991 wurde die Steuer durch das Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft.
In Deutschland gibt es keine Börsenumsatzsteuer mehr, aber durch die Finanzkrise ist sie bei den Parteine der Bundesregierung wieder im Gespräch. Die kommende Steuer nennt sich dann Finanztransaktionssteuer. Wer dann mit Aktien, Derivaten und Anleigen handelt, muss in Zukunft einen Anteil an die öffentliche Hand abführen. Eine wiedereinführung verursacht immer ein politische Diskussion.
Bei einem Steuersatz von 0.1% würde Deutschland 35 Milliarden Euro einnehmen. Das würde aber nur gehen wenn der Börsenumsatz immer gleich bleiben würde, das ist unmöglich. In den Wirtschaftswissenschaften werden die Steuern kritisch bewertet, da diese die Effizienz der Wertpapiere senken.