Kryptowährungen sind in Deutschland kein Zahlungsmittel im gesetzlichen Sinn. So hat das Bundesfinanzministerium schon vor längerer Zeit klargestellt, dass Kryptowährungen - also Bitcoin und Ether - ein „anderes Wirtschaftsgut“ sind. Das heißt: Wer Gewinne mit Bitcoin und Co. erzielt, erlebt eine andere steuerrechtliche Behandlung, als wenn Gewinne mit Aktien verbucht werden.
Aber worauf muss geachtet werden, wenn man mit Kryptowährungen spekuliert bzw. die Gewinne versteuern muss?
Kryptowährungen fallen unter die Kategorie privates Veräußerungsgeschäft
Aufgrund der Tatsache, dass Bitcoin und Co. als private Veräußerungsgeschäfte verstanden werden, werden Kryptowährungen letztlich wie Kunstgemälde behandelt. Der große Vorteil gegenüber Aktienbesteuerungen? Die Anteile, die erst nach Ablauf der 365-tägigen Haltefrist verkauft werden, sind steuerfrei - das heißt, der Gewinn, der hier eingenommen wird, bleibt zu 100 Prozent im Eigentum des Anlegers.
Wird innerhalb der Haltefrist verkauft, dann wird der Gewinn auf Basis des persönlichen Einkommensteuersatzes versteuert. Dieser liegt zwischen 14 Prozent und 42 Prozent. Die Höhe des Einkommensteuersatzes hängt vom Einkommen ab, aber auch vom Familienstand. Gegebenenfalls werden noch Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer vom Gewinn abgezogen.
Wer also die Möglichkeit hat, die Coins länger als 365 Tage zu halten, sollte das also auch unbedingt tun.
Es gibt Freigrenzen
Denn wer innerhalb eines Jahres seine Coins verkauft, muss beachten, dass hier eine Spekulationsfrist zu zahlen ist, die natürlich teuer sein kann. Vor allem, wenn man hohe Gewinne mit Bitcoin und Co. verbuchen konnte.
Es gibt jedoch eine Freigrenze, die vor allem interessant ist, wenn man sich als Trader versucht. Mehr Informationen, welche Plattform empfehlenswert ist, wenn man plant, als Krypto Trader sein Geld zu verdienen, gibt es hier: https://www.business2community.com/de/kryptowaehrung/bitcoin-fast-profit-erfahrungen.
Die Freigrenze beläuft sich auf 600 Euro/Jahr. Übersteigt der Gewinn den Betrag von 600 Euro, so muss der gesamte Betrag versteuert werden. Das unterscheidet die Freigrenze auch vom Freibetrag: Bei einem Freibetrag müsste nur jener Betrag versteuert werden, der über die vorgeschriebene Summe liegt.
Bei der Gewinnberechnung ist es wichtig, auch Gebühren sowie Verluste miteinfließen zu lassen, da diese natürlich einen Einfluss auf die Gewinnhöhe gehabt haben. Somit sollte man unbedingt die Anschaffungskosten einer Wallet oder auch Brokergebühren anführen, die dann natürlich die Gewinnhöhe nach unten korrigieren.
In welchen Situationen Steuern auf digitale Währungen anfallen können
Es mag auch die eine oder andere Situation geben, in der dann doch Steuern anfallen können. So etwa, wenn man Kryptowährungen für Käufe verwendet. Das heißt, wer Dienstleistungen oder auch Waren innerhalb der vorgegebenen Haltefrist mit Kryptowährungen kauft oder aber auch eine Kryptowährung gegen eine andere digitale Währung getauscht wird, sieht das Finanzamt hier eine Transaktion bzw. einen Verkauf innerhalb der Haltefrist. Das heißt, auf die Kapitalgewinne sind sodann Steuern zu bezahlen.
Auch dann, wenn man Kryptowährungen schürft, kann das teuer werden - und nicht nur mit Blick auf die aktuellen Energiepreise. Unterschieden wird zunächst, ob es sich um eine gewerbliche oder eine private Tätigkeit gehandelt hat. Das mag mitunter auch problematisch bei der Überprüfung sein.
FIFO oder LIFO Methode?
Apropos Überprüfung: Wer tradet und Gewinne mit Kryptowährungen verbucht, also innerhalb der Haltefrist verkauft, kann die FIFO oder auch die LIFO Methode nutzen. Die FIFO Methode - First in, First Out - besagt, die ersten Kryptowährungen, die gekauft wurden, sind auch jene, die zuerst verkauft worden sind. Bei der LIFO Methode - Last in, First Out - wird das umgekehrte Prinzip verfolgt. Das heißt, hier werden jene Coins, die zuletzt gekauft wurden, zuerst verkauft.
Für das Finanzamt mag die Methode keine tragende Rolle spielen, solange man bei einer Methode bleibt. Zudem ist es ratsam, wenn viel gekauft und verkauft wird, Buch darüber zu führen, wann und zu welchem Preis Coins gekauft und dann wieder verkauft worden sind. Es muss letztlich nachvollziehbar sein, wann gekauft und wann verkauft wurde.
Ist man unsicher, so kann man auch jederzeit einen Steuerberater kontaktieren und um Hilfe bitten. Wichtig ist, sich aber im Vorfeld zu informieren, ob der Steuerberater auch im Bereich Kryptowährungen aktiv ist. Sehr wohl gibt es Steuerberater, die keine Unterstützung mit Blick auf Kryptowährungen anbieten.