Ob Einkommen-, Grund- oder Gewerbesteuer - geht es um das Thema Steuerpflicht, so kennt sich der Deutsche gut aus. Denn in der Bundesrepublik gibt es einige Lasten, die vom Bürger an den Staat gezahlt werden müssen. Wer übrigens im Online Casino sein Glück auf die Probe stellt, der hat - sofern er gewinnt - doppelt Glück gehabt: Gewinne, die man bei Roulette oder Black Jack erzielt, sind nicht zu versteuern.
Anders hingegen, wenn man sein Einkommen mit Sportwetten aufbessern möchte. Denn bei Sportwetten ist eine Steuer von 5 Prozent zu entrichten. Wer 100 Euro gewinnt, der darf sich über einen Gewinn von 95 Euro freuen.
Wie sieht es in Österreich und der Schweiz aus?
Jedoch gibt es Ausnahmen. Während der „Hobby-Zocker“, der in unregelmäßigen Abständen einmal Roulette spielt, eine Steuerfreiheit auf seine Gewinne genießt, muss der Profi-Spieler, der mit Black Jack oder Poker sein Einkommen erzielt, sehr wohl Steuern bezahlen. Das mag zwar in der Praxis nur selten zur Anwendung gelangen, ist aber nicht ganz ausgeschlossen. Denn damit der Spieler überhaupt als „Profi“ bezeichnet werden darf, fehlt der Bemessungsansatz. Das bedeutet: Nur dann, wenn man als Spieler höhere Gewinne verbuchen konnte, muss man noch lange kein Profi sein - in die Kategorie „Profi“ wird man erst gesteckt, wenn man „Pokerspieler“ etwa als Beruf angibt bzw. an den großen Turnieren teilnimmt und hier entsprechende Gewinne erzielt.
Auch in Österreich kann man sorglos Geld in Online Casinos verdienen. Denn auch hier gibt es keinerlei Besteuerung auf erzielte Gewinne. Gewinnt man also 1.000 Euro, so wird diese Summe 1 zu 1 auf das Konto überweisen und muss nicht im Zuge der Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung angeführt werden.
In der Schweiz sieht die Sache anders aus. Denn erzielt der Schweizer einen Gewinn in einem Casino, so wird diese Summe als Einkommen definiert und ist zu versteuern. Hier kommt die Einkommenssteuer zur Anwendung.
Wenn man mit Kryptowährungen Geld verdient
Man kann aber nicht nur im Online Casino Geld verdienen - eine weitere Einnahmequelle können Kryptowährungen sein. Der Handel mit Kryptowährungen mag zwar nicht ungefährlich sein, ist aber bei entsprechender Strategie bzw. etwas Glück und Beschaffung relevanter Informationen, so etwa über https://kryptoszene.de, vielversprechend. Aufgrund der Tatsache, dass hier eine sogenannte Haltefrist die Grundlage bildet, ist es ratsam zu dokumentieren, wann zu welchem Preis Coins einer bestimmten digitalen Währung gekauft wurden. Denn bleibt die erworbene digitale Währung für ein Jahr im Besitz des Anlegers, so ist der Gewinn, der dann im Zuge des Veräußerungsgeschäfts erzielt wird, steuerfrei. Anders hingegen, wenn man mit den Coins Zinsen erzielt. In diesem Fall ist auf den Zinsertrag nicht nur eine Abgeltungssteuer zu entrichten - hier kommt es auch zu einer Verlängerung der Spekulationsfrist auf zehn Jahre.
Werden die Coins innerhalb eines Jahres verkauft, so spielt die Höhe des Gewinns eine entscheidende Rolle. Bis 600 Euro ist der Gewinn steuerfrei - hier handelt es sich um die Freigrenze. Wird dieser Betrag überstiegen, so ist die gesamte Summe zu versteuern. Achtung: Hier handelt es sich um alle Gewinne, die im Rahmen etwaiger Veräußerungsgeschäfte erzielt worden sind und nicht nur um den Gewinn mit Kryptowährungen! Des Weiteren gibt es einen Unterschied zwischen der Freigrenze und dem Freibetrag . Bei einem Freibetrag wäre nur jene Summe zu versteuern, die die 600 Euro-Grenze übersteigen würde.
Bei Unsicherheit den Experten kontaktieren
Wer unsicher ist, kann Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen. Wichtig ist, dass man genau dokumentiert, wann wie viel Geld eingenommen wurde - so etwa im Zuge allfälliger Casino-Abenteuer oder im Rahmen diverser Spekulationen mit digitalen Währungen. Geht es nur um Gewinne, die man mit Kryptowährungen erzielt hat, so ist es wichtig, dass man im Vorfeld klärt, ob der Steuerberater entsprechende Kenntnisse hat. Da es sich nämlich um ein relativ junges Thema handelt, gibt es ein paar Steuerberater, die hier von Anfang an klarstellen, sich auf diesem Gebiet nicht auszukennen. Das heißt, man sollte im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob es sich um einen kryptoaffinen Berater handelt oder nicht.